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Aufgaben und Ziele der DGAU
Moderne, unternehmerische Landwirtschaft wird in der Öffentlichkeit vielfach mit Umweltbelastung gleichgesetzt. Ökonomie und Ökologie seien unvereinbare Gegensätze, lautet das pauschale Vorurteil. Derartigen, die vielfältigen Funktionen der Landwirtschaft diskreditierenden Verallgemeinerungen entgegenzuwirken, ist eine der zentralen Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Agrar- und Umweltpolitik. In ihrem Anliegen sieht sich die DGAU bestärkt durch das Nachhaltigkeitsleitbild der UN-Konvention von Rio - Agenda 21 - mit seiner gleichgewichtigen Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte für eine zukunftsverträgliche Entwicklung.
Die DGAU erachtet es als eines ihrer wichtigsten satzungsgemäßen Ziele, „die Entwicklung der Agrarpolitik als Vorsorgepolitik für die lebenswichtigen Güter Nahrung, Wald- und Kulturlandschaft und die Entwicklung der Umweltpolitik als sachgerechte Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse in Wirtschaft und Leben zu fördern sowie zur Meinungs- und Konsensbildung auf agrarpolitischem und ökologischem Gebiet beizutragen“. Ihren Satzungsauftrag verwirklicht die Gesellschaft mittels Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, den Positionspapieren des 1996 gegründeten „Husumer Gesprächskreises“ und der Herausgabe einer Schriftenreihe sowie Öffentlichkeitsarbeit.
Als unabhängige, überparteiliche Organisation nimmt die DGAU eine Mittlerfunktion wahr zwischen den verschiedenen Interessen und Ansprüchen, die an die Agrarwirtschaft, Umwelt und Politik gestellt werden. Insbesondere mit ihren Vortragstagungen bietet sie ein Forum für kritische, aber konstruktive Auseinandersetzung mit öffentlich kontrovers diskutierten Themen und vermittelt sachgerechte entscheidungsrelevante Informationen zu Problemlösungen.
Ihrer Aufgabenstellung kommt die Gesellschaft unter Mitwirkung ihrer Mitglieder nach, zu denen namhafte Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus Politik, Administration und Wirtschaft zählen. Dem Förderkreis, der die DGAU finanziell unterstützt, gehören u.a. Banken, Verbände, Unternehmen der Agrarwirtschaft und Industrie wie auch Landwirtschaftsministerien der Länder und des Bundes an.
Ihr gemeinsames Bemühen unter dem Dach der DGAU ist es, einen Beitrag zum Wohl der deutschen/europäischen Landwirtschaft und der mit ihr verknüpften Wirtschaftsbereiche zu leisten. Angesichts des im Zuge der Globalisierung zunehmenden internationalen Konkurrenzdrucks, dem sich die gesamte Branche ausgesetzt sieht, bedarf es dazu einer offensiven Strategie, die unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse und den Anforderungen einer sensibilisierten Verbraucherschaft konsequent auf Wettbewerb setzt, die Überreglementierung durch Politik und Bürokratie auf das notwendige Maß zurückführt und Freiräume für Leistungsbereitschaft und Innovationskraft schafft. Das kann jedoch nur gelingen, wenn alle im Agrarsektor agierenden Wirtschaftsbereiche enger miteinander kooperieren und sich als gesamte Branche politisch artikulieren.
Auf dieses Ziel hinzuwirken, ist eine der vordringlichen Aufgaben der DGAU. Zugleich wird sie auch andere für die Umwelt, Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bedeutsame Entwicklungen - wie beispielsweise die Gentechnik und die Nutzung regenerativer Energie- und Rohstoffquellen - verfolgen und durch entsprechende Aktivitäten fördern. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die DGAU in der Welternährungsfrage.
Die Deutsche Gesellschaft für Agrar- und Umweltpolitik ist im Vereinsregister Wiesbaden eingetragen und unterhält eine Geschäftsstelle in Bonn. Präsident der DGAU ist der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion, Peter Harry Carstensen.
Mitglieder der Gesellschaft können juristische und natürliche Personen sein. Die Gesellschaft finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen öffentlicher Haushalte und Spenden. Sie ist vom Finanzamt Bonn wegen Förderung der Bildung und Wissenschaft als besonders förderungswürdig gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die zur Unterstützung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit gewährten Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.